ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen PRÆGEWERK DESIGN und dem auftraggebenden Unternehmen
abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang
widerspricht.

1. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

1.1 Ein Vertrag mit PRÆGEWERK DESIGN kommt durch die schriftliche Angebotsfreigabe (z. B. per E-Mail) oder durch Begleichung der
ersten Auftragsrate zustande.
1.2 Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im zugrunde liegenden Angebot ausgeführt.

2. DATENSCHUTZ

2.1 Das auftraggebende Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, personenbezogenen
Daten gespeichert und im Falle der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.

3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

3.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PRÆGEWERK DESIGN weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
3.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber PRÆGEWERK DESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
3.3 PRÆGEWERK DESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. PRÆGEWERK DESIGN bleibt in jedem Fall, auch
wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen
der Eigenwerbung zu verwenden.
3.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen PRÆGEWERK DESIGN und auftraggebenden
Unternehmen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung einschließlich
sämtlicher Nebenkosten über.
3.5 PRÆGEWERK DESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt
der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, PRÆGEWERK DESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe von 400
% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von PRÆGEWERK DESIGN, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.6 Das auftraggebende Unternehmen übernimmt für von ihm bereitgestellte medialen Inhalte (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). die
volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für Veröffentlichungen
sind nur Texte und Bilder zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu
denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.

4. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSZIEL

4.1 Alle Vergütungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach im Angebot vereinbarten Vorauszahlungen oder Teilzahlungen.
4.3 In der Vergütung ist eine Änderung auf Wunsch des Auftraggebers enthalten. Alle weiteren Änderungswünsche werden mit dem
geltenden Stundensatz gesondert vergütet.
4.4 Wurde der Auftrag in Projektphasen vereinbart, so ist jede Phase in sich selbstständig und kann separat abgerechnet werden.
4.5 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4.6 Wird vom Auftraggeber ein Proof gewünscht, so wird dieser gesondert vergütet, entsprechend der Konditionen der jeweiligen Druckerei.

5. FREMDLEISTUNGEN & ZUSATZLEISTUNGEN

5.1 PRÆGEWERK DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PRÆGEWERK DESIGN hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PRÆGEWERK DESIGN abgeschlossen werden,
ist der Auftraggeber verpflichtet, PRÆGEWERK DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich
aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5.3 Werden zusätzliche Leistungen durch den Kunden gewünscht, insbesondere Druckausfertigungen der Zwischenergebnisse, Kauf
bestimmter Bilder und Schriften, so werden die daraus entstehenden Zusatzkosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. EIGENTUM , RÜCKGABEPFLICHT

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale
sind PRÆGEWERK DESIGN spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. HERAUSGABE VON DATEN

7.1 PRÆGEWERK DESIGN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass PRÆ-
GEWERK DESIGN ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
7.2 Hat PRÆGEWERK DESIGN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
von PRÆGEWERK DESIGN verändert werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4 PRÆGEWERK DESIGN haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die
Haftung von PRÆGEWERK DESIGN ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf
das System des Auftraggebers entstehen.

8. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

8.1 Soll PRÆGEWERK DESIGN die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung ab. Führt PRÆGEWERK DESIGN die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt
entsprechende Anweisungen.
8.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber PRÆGEWERK DESIGN drei einwandfreie Muster unentgeltlich.

9. HAFTUNG

9.1 PRÆGEWERK DESIGN haftet nur für Schäden, die selbst oder die Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
9.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.4 PRÆGEWERK DESIGN haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe
und sonstigen Designarbeiten.
9.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Wochen nach Lieferung schriftlich bei PRÆGEWERK DESIGN
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.6 Mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber, übernimmt PRÆGEWERK DESIGN keine Haftung für Druckfehler sowie für Farbgenauigkeit.

10. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

10.1 PRÆGEWERK DESIGN versichert, dass die Entwürfe seine eigene schöpferische Leistung sind.
10.2 Im Rahmen des Auftrags besteht für PRÆGEWERK DESIGN Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann PRÆGEWERK DESIGN
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller PRÆGEWERK DESIGN übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass
diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten
die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber PRÆGEWERK DESIGN im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

11.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von PRÆGEWERK DESIGN als Gerichtsstand vereinbart.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich diese AGB‘s als lückenhaft erweisen. § 139 BGB findet keine Anwendung.